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Die Gemeindeversammlung besteht aus den Aktivbürgern, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Aufgaben:
  • sie genehmigt den Voranschlag und die Jahresrechnung;
  • sie beschliesst Steuern und andere öffentliche Abgaben, mit Ausnahme der Kanzleigebühren;
  • sie bewilligt Ausgaben, die nicht in einem Rechnungsjahr gedeckt werden können und die diesbezüglichen Zusatzkredite, und beschliesst über die Deckung dieser Ausgaben;
  • sie bewilligt die im Voranschlag nicht vorgesehenen Ausgaben, mit Ausnahme jener, deren Betrag sich aus dem Gesetz ergibt;
  • sie wählt die Mitglieder der Finanzkommission sowie der Planungskommission;
  • sie erteilt dem Gemeinderat Kompetenzen gemäss Art. 10 des Gemeindegesetzes
Kompetenzen:Gemäss Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980.

Nächste Versammlungen

Datum Lokalität Kontakt
1. Dez. 2011 20:00 Uhr Restaurant Senselerhof André Gabriel, Gemeindeschreiber


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